Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von KHS-Soft Dipl.-Betriebswirt (BA) Mirko Schneider |
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Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Einzelfirma KHS-SOFT Dipl.-Betriebswirt (BA) Mirko Schneider - Inhaber: Dipl.-Betriebswirt (BA) Mirko Schneider, Stollberger Straße 30, 09380 Thalheim, im folgenden KHS-SOFT abgekürzt. Die Bereitstellung aller Internet-Services erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB und der angegebenen Zusatzbestimmungen dritter. Die AGB sind im Internet unter www.KHS-SOFT.de/rechtlich/agb.htm jederzeit frei abrufbar und ausdruckbar und werden bei jeder Online-Bestellung zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt die AGB von KHS-SOFT durch seine persönliche Unterschrift auf der, zumindest bei der Erstbestellung generierten Auftragsbestätigung, an. Nachdem der Kunde seine Erstbestellung vorgenommen und seine persönliche Kundennummer erhalten hat, können Folgebestellungen z. B. von Wiederverkäufern auch auf elektronischem Wege per E-mail, Telefax oder einem anderen elektronischen übertragungswege vorgenommen werden. Der Kunde erkennt auch bei jeder elektronischen übermittlung von Bestellungen ohne weitere, persönliche Unterschrift jeweils die aktuellen AGB an, die jederzeit unter den o.a. Adresse eingesehen werden können. Stand der AGB's ist der 25.03.2003. Je nach Auftragsgebiet kommen die folgenden AGB's zum Einsatz: - Allgemeine Bedingungen (AB) § 1 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung 1.1 Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils bei Monatsbeginn aktuelle Preisliste von KHS-SOFT. KHS-SOFT kann monatlich abrechnen. Die Mitarbeiter von KHS-SOFT halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legen diese mit der Rechnung vor. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die Liste verlangen. 1.2 Wenn auf der Rechnung nicht anders angegeben, sind alle Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. 1.3 Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von KHS-SOFT anerkannt worden sind. § 2 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz 2.1 KHS-SOFT ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen. 2.2 KHS-SOFT verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift. 2.3 Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten. § 3 Störungen bei der Leistungserbringung 3.1 Soweit eine Ursache, die KHS-SOFT nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt kann KHS-SOFT eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann KHS-SOFT auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. § 4 Haftung von KHS-SOFT für Schutzrechtsverletzungen 4.1 KHS-SOFT haftet dafür, dass deren Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Kunden von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. 4.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Kunde unverzüglich KHS-SOFT. Er überlässt es diesem - und für diesen ggf. dessen Vorlieferanten - soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren. 4.3 Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird KHS-SOFT nach eigener Wahl und auf eigene Kosten - dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder - die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder - die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Schadensersatzansprüche bleiben bei Verschulden von KHS-SOFT - im Rahmen von § 5 AB - unberührt. 4.4 KHS-SOFT ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. § 5 Haftung des Anbieters auf Schadensersatz 5.1 KHS-SOFT haftet für etwaige Schäden nur, falls KHS-SOFT eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von KHS-SOFT zurückzuführen ist. 5.2 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen KHS-SOFT als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. KHS-SOFT haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. 5.3 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Vertragsschluss KHS-SOFT vernünftigerweise aufgrund von Mitteilungen des Auftraggebers rechnen musste, jedoch höchstens auf den Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Kunde kann bei Vertragsabschluß eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung verlangen. 5.4 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Dies gilt ausdrücklich auch vor Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten, die von KHS-SOFT oder in dessen Auftrag durchgeführt werden. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von KHS-SOFT verursacht wurde. Vor Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten ist der Auftraggeber zu einer Sicherung seiner Datenbestände angehalten. 5.5 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen KHS-SOFT verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen. 5.6 Soweit Ansprüche aus §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberührt. § 6 Sonstiges 6.1 Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen. 6.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sollen schriftlich fixiert werden. 6.3 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von KHS-SOFT. § 7. Salvatorische Klausel 7.1 Sollte ein Teil der vorgenannten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksam gewordenen Vereinbarung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was zuvor vereinbart wurde.
Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Internetauftritts § 1 Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Der Vertragspartner erkennt die folgenden Geschäftsbedingungen an. Änderungen seitens des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von KHS-SOFT. 1.2 KHS-SOFT ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich nach einer Frist von 3 Monaten auch auf laufende Geschäftsverbindungen, in denen der Vertragspartner bei laufenden Verträgen (z. B. Wartungsverträge) sein Recht zur Kündigung wahrnehmen kann. Die Änderungen der allgemeinen Geschäftsverbindungen werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. § 2 Rechte und Pflichten von KHS-SOFT 2.1 Modifikationen die mit Leistungen verbunden und im vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, z.B. Änderungen des zur Verfügung gestellten Fotomaterials, werden als Mehraufwand berechnet. 2.2 Wird durch höhere Gewalt die Vertragsdurchführung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist KHS-SOFT berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann. 2.3 Eine Prüfungspflicht der Richtigkeit der vom Kunden als Vorlage gelieferten Inhalte besteht nicht. 2.4 KHS-SOFT führt keine Arbeiten aus, die der Volksverhetzung bzw. der Verhetzung von Minderheiten dienen. Ebenso werden pornografische Arbeiten abgelehnt. Für die Inhalte der erstellten Webseiten übernimmt KHS-SOFT keine Gewähr und ist für diese nicht haftbar zu machen. § 3 Rechte und Pflichten des Kunden 3.1 Der Kunde ist verpflichtet die Richtigkeit aller Angaben zu überprüfen. Für den Inhalt der Website ist allein der Kunde verantwortlich. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen und stellt KHS-SOFT von einer Aufbewahrungspflicht erstellter Daten frei. 3.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluß KHS-SOFT zukommen zu lassen. 3.3 Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist KHS-SOFT nach erfolgloser Anmahnung berechtigt den Vertrag zu kündigen und Zahlung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. § 4 Gewährleistung 4.1 Die erstellte Website ist vom Kunden nach Benachrichtigung über die Fertigstellung sorgfältig zu prüfen. Der Kunde muß etwaige Mängel innerhalb 4 Wochen schriftlich mitteilen. 4.2 Mitgeteilte Mängel oder Fehler werden durch Nachbesserung innerhalb von 2 Wochen abgestellt. 4.3 Sollte KHS-SOFT etwaige Mängel nicht fristgerecht beheben, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder im Fall von schwerwiegenden Mängeln auf Rücktritt vom Vertrag. Aufgelaufene Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten von KHS-SOFT, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. § 5 Haftung 5.1 Die Haftung von KHS-SOFT wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 5.2 Im Falle eines Rücktritts des Kunden vom Vertrag aufgrund schwerwiegender Mängel haftet KHS-SOFT maximal bis zur Vertragssumme. 5.3 KHS-SOFT haftet auch bezüglich der Tätigkeit von Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz im Sinne von 1 im Falle eigenen Verschuldens. Gleiches gilt für den Fall eines Datenverlustes oder des unbefugten Zugriffes Dritter auf den Datenbestand. 5.4 Für Störungen und Unregelmäßigkeiten (z.B. Zugriffsausfall durch Wartung oder Serverdefekt, langsame Zugriffszeiten durch Serverüberlastung, Datenverlust,...) die vom Fremdprovider verursacht werden, übernimmt KHS-SOFT keine Haftung. Der Kunde kann gegenüber KHS-Soft keine Schadensansprüche erheben, die durch den gewählten Fremdprovider verursacht werden. Der Kunde erkennt die vom Fremdprovider festgelegten AGB's an. 5.5 KHS-SOFT haftet nicht für Schäden, die durch die Freischaltung und den Einsatz der Website entstehen. 5.6 KHS-SOFT ist aufgrund der Inhalte einer Website in keiner Weise haftbar zu machen. § 6 Copyright 6.1 Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von KHS-SOFT weder im Original noch für evtl. Reproduktion verwendet werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt KHS-SOFT eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die den Honararempfelungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) entsprechenden Tarife. 6.2 KHS-SOFT überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. 6.3 KHS-SOFT hat das Recht, auf den fertigen Werken als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. § 7 Rechnungsbeträge 7.1 Wenn auf der Rechnung nicht anders angegeben, sind alle Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. § 8 Besonderes 8.1 KHS-SOFT ist berechtigt, jede von ihr erstellte Website als Referenz zu benennen. § 9 Gerichtsstand 9.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Thalheim. 9.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen KHS-SOFT und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 10 Salvatorische Klausel 10.1 Sollte ein Teil der vorgenannten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksam gewordenen Vereinbarung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was zuvor vereinbart wurde.
Vertragsbedingungen für die Erstellung von Software (ES) § 1 Vertragsgegenstand 1.1 KHS-SOFT wird die Software samt Dokumentation nach dem Stand der Technik erstellen. Standardbausteine, die KHS-SOFT in die Software einbringt werden als Objektprogramm ohne systemtechnische Dokumentation geliefert. 1.2 KHS-SOFT benennt einen Projektleiter, der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Ansprechpartner steht KHS-SOFT für notwendige Informationen zur Verfügung. KHS-SOFT ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, soweit die Durchführung des Auftrags dies erfordert. 1.3 KHS-SOFT wird zu Beginn der Arbeiten unter Einbeziehung der vereinbarten Termine einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. KHS-SOFT wird anhand dieses Planes den Kunden regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten. 1.4 Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detailliert KHS-SOFT sie mit Unterstützung des Kunden, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Die Spezifikation wird im Laufe ihrer Umsetzung in Software in Abstimmung mit dem Kunden verfeinert. Erkennt KHS-SOFT, dass die Aufgabenstellung des Kunden fehlerhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt er dies unverzüglich dem Kunden schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen. 1.5 Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Installation fachkundiges Personal für den Einsatz der Software zur Verfügung steht. 1.6 KHS-SOFT hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht. § 2 Leistungsänderungen 2.1 Will der Kunde seine Anforderungen ändern, ist KHS-SOFT verpflichtet, dem zuzustimmen, soweit es für KHS-SOFT insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt, kann KHS-SOFT eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine, verlangen. Der Kunde wird auf Wunsch des Anbieters sein Änderungsverlangen bis zu dem Grad detaillieren, in dem die Aufgabenstellung im Vertrag detailliert ist. KHS-SOFT wird diese Aufgabe auf Wunsch des Kunden gegen Vergütung nach Aufwand übernehmen. 2.2 Vereinbarungen über Änderungen sollen schriftlich fixiert werden. 2.3 KHS-SOFT wird das Verlangen nach Vertragsanpassung unverzüglich geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit den verlangten Vertragsanpassungen nicht einverstanden ist. § 3 Arbeitsort, Mitwirkungspflichten des Kunden 3.1 Die Arbeiten werden bei Bedarf beim Kunden durchgeführt. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, KHS-SOFT soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde stellt auf Wunsch von KHS-SOFT unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. 3.3 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich alle zu Einarbeitung und Durchführung notwendigen Informationen und Leistungen zur Verfügung. § 4 Abnahme 4.1 KHS-SOFT wird die Software installieren. Der Kunde wird die Installation schriftlich bestätigen. 4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsgemäßheit der Software samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt drei Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist. KHS-SOFT ist bereit, im Zusammenhang mit der Installation den Kunden bei einer Abnahmeprüfung gegen gesonderte Vergütung zu unterstützen. 4.3 Die Software gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. KHS-SOFT wird den Kunden bei der Installation darauf schriftlich hinweisen. 4.4 Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile ist Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung. 4.5 Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. 4.6 Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienungskräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet. § 5 Nutzungsrechte 5.1 Der Kunde ist berechtigt, die Software einschließlich Dokumentation für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck beliebig zu nutzen. 5.2 Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei KHS-SOFT. KHS-SOFT darf die Software anderweitig verwerten, soweit § 2 AB nicht Geheimhaltung gebietet. § 6 Gewährleistung 6.1 KHS-SOFT gewährleistet, dass die Software samt Dokumentation bei vertragsgemäßem Einsatz der Aufgabenstellung in der Form, die sie ggf. gemäß § 1.4 SB-ES gefunden hat, entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die ihre Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten beginnt mit der Abnahme. 6.2 Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat KHS-SOFT soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von KHS-SOFT einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. 6.3 KHS-SOFT hat Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. 6.4 Der Kunde kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder im Rahmen von § 5 AB - Schadensersatz verlangen. 6.5 Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. 6.6 KHS-SOFT kann die Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Kunde die Voraussetzungen nach § 4.2 SB-ES geschaffen hat, KHS-SOFT darauf hingewiesen hat, der Kunde dennoch Mängelsuche gewünscht hat, KHS-SOFT aber keinen Mangel findet. § 7 Salvatorische Klausel 7.1 Sollte ein Teil der vorgenannten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksam gewordenen Vereinbarung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was zuvor vereinbart wurde.
Vertragsbedingungen für den Betrieb von Software und die Überlassung von Lizenzen (BS) Die Benutzung der Software von KHS-SOFT durch den Endverbraucher erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Mit dem Download der Software über das Internet oder der Installation der Software auf dem Computer des Kunden erkennt dieser die nachstehenden Vertragsbedingungen als verbindlich an. Es kommt damit zwischen KHS-SOFT und dem Kunden - nachfolgend Lizenznehmer genannt - der folgende KHS-SOFT Lizenzvertrag zustande. § 1 Vertragsgegenstand 1.1 Der Leistungsumfang der vereinbarten Programme ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung, ergänzend aus der Benutzungsdokumentation. 1.2 Die Programme werden in ausführbarer Form (als Objektprogramme) per email, Internet oder auf anderem geeigneten Weg geliefert. Der Kunde wird die Übergabe der Programme schriftlich bestätigen. 1.3 Es ist Sache des Kunden, die Programme in Betrieb zu nehmen. Dazu gehört auch, dass der Kunde diese unter seinen Einsatzbedingungen überprüft. KHS-SOFT ist bereit, ihn dabei auf Verlangen zu unterstützen. Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der erfolgreichen Installation, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand vergütet. Wenn KHS-SOFT die Installation übernimmt, wird der Lizenznehmer deren erfolgreichen Abschluss schriftlich bestätigen. § 2 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht 2.1 Der Lizenznehmer erhält von KHS-SOFT für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Lizenznehmer von KHS-SOFT für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. 2.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Lizenznehmer darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. 2.3 Die von KHS-SOFT erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. 2.4 Der Lizenznehmer darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Lizenznehmer darf Urheberrechtsvermerke von KHS-SOFT nicht verändern oder entfernen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. 2.5 Soweit dem Lizenznehmer von KHS-SOFT ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Lizenznehmer alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an KHS-SOFT zurück zu geben. Der Lizenznehmer löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Lizenznehmers gegenüber KHS-SOFT bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. 2.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 2.1 bis 2.5 geregelten Pflichten verspricht der Lizenznehmer KHS-SOFT eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00. 2.7 Für Programme, die zum ASP-Betrieb (Application Service Provider, d.h. Betrieb der Programme im Auftrag Dritter) fähig sind, erhält der Lizenznehmer, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, von KHS-SOFT eine nicht übertragbare Lizenz, die den ASP-Betrieb ausschließt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Einschränkung verspricht der Lizenznehmer KHS-SOFT eine Vertragsstrafe in Höhe des für KHS-SOFT entstandenen Schadens, mindestens jedoch von € 50.000,00. Zur Erläuterung sei hier darauf hingewiesen, dass der Verkauf von ASP-fähigen Programmen zum Eigenbetrieb durch den Lizenznehmer, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, nur als Ersatz für die Miete (ASP-Betrieb durch KHS-SOFT) angeboten wird für den Fall, dass technische oder organisatorische Randbedingungen den ASP-Betrieb durch KHS-SOFT verhindern. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt mittels der Programme, in Konkurrenz zu KHS-SOFT zu treten. § 3 Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung 3.1 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Lizenznehmerantrags durch KHS-SOFT oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. 3.2 Soweit der Vertrag nicht ausdrücklich befristet ist, wird er auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann dann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. 3.4 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für KHS-SOFT insbesondere vor, wenn - der Lizenznehmer mit der Zahlung der Entgelte für mehr als zwei
Kalendermonate in Verzug gerät; 3.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 4 Preise und Zahlung 4.1 KHS-SOFT ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn KHS-SOFT innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Lizenznehmer kein Widerspruch des Lizenznehmers zugeht. KHS-SOFT wird den Lizenznehmer mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist KHS-SOFT berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und den entsprechenden Zugang zum von KHS-SOFT überlassenen Programm des Lizenznehmers, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. 4.2 Die nicht nutzungsabhängigen Entgelte sind monatlich jeweils zum ersten eines Kalendermonats im voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. 4.3 Der Lizenznehmer ermächtigt KHS-SOFT, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Lizenznehmer zu benennenden Kontos einzuziehen. 4.4 KHS-SOFT ist berechtigt, die Aktivierung eines Programms erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. 4.5 Gegen unsere Forderungen kann der Lizenznehmer nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB. § 5 Rechte Dritter KHS-SOFT wird den Lizenznehmer dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch KHS-SOFT in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden und dem Lizenznehmer gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Lizenznehmer KHS-SOFT von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und KHS-SOFT alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von KHS-SOFT entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von KHS-SOFT gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden. § 6 Pflichten des Lizenznehmers 6.1 Der Lizenznehmer sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, KHS-SOFT jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von KHS-SOFT binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere - Name und postalische Anschrift des Kunde 6.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, von KHS-SOFT zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und KHS-SOFT unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Lizenznehmers Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von KHS-SOFT nutzen, haftet der Lizenznehmer gegenüber KHS-SOFT auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. 6.3 Der Lizenznehmer testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von KHS-SOFT erhält. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. 6.4 Sofern das auf das Angebot des Lizenznehmers entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Lizenznehmer vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, ist KHS-SOFT berechtigt, das Programm ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Der Lizenznehmer kann sich auf Wunsch für den laufenden und für die Folgemonate verpflichten, für den über das vertraglich vereinbarte Volumen hinausgehenden Datentransfer zusätzlich den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag (derzeit 40 EURO zzgl. MwSt. pro angefangenem Gigabyte) zu zahlen. § 7 Datenschutz 7.1 KHS-SOFT weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. 7.2 KHS-SOFT weist den Lizenznehmer ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Lizenznehmer weiß, dass KHS-SOFT den Datentransfer auf dem Webserver und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Lizenznehmer aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Lizenznehmer vollumfänglich selbst Sorge. § 8 Salvatorische Klausel 8.1 Sollte ein Teil der vorgenannten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksam gewordenen Vereinbarung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was zuvor vereinbart wurde.
Vertragsbedingungen für Seminare und Schulungen 1. Allgemeines
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